Braucht man für eine Google-Bewertung einen Anwalt?
Nicht zwingend. Google stellt jedem Unternehmen einen kostenlosen Meldeweg zur Verfügung. Anwaltliche Unterstützung lohnt sich vor allem dort, wo es um eine rechtliche Würdigung geht – also nicht um eine Plattformregel, sondern um die Frage, ob eine Aussage nach Schweizer Recht widerrechtlich ist.
Viele Unternehmen versuchen es zunächst selbst. Das ist sinnvoll, und wir erklären den Weg Schritt für Schritt im Beitrag Google-Bewertung selbst melden. Ein Anwalt bringt dann einen Mehrwert, wenn die Beurteilung schwieriger ist: wenn zwischen Meinung und Tatsache abgegrenzt werden muss, wenn Beweise eine Rolle spielen oder wenn Google bereits abgelehnt hat.
Wann anwaltliche Unterstützung bei einer Google-Bewertung sinnvoll sein kann
Anwaltliche Unterstützung kann vor allem bei rechtlich strittigen Inhalten, bei Beweisfragen und bei drohenden Folgeschritten wie Unterlassungsbegehren oder Strafanzeigen sinnvoll sein.
Typische Situationen:
- Die Bewertung behauptet konkrete Vorgänge, die nicht stimmen – etwa eine angeblich doppelt belastete Rechnung. Siehe unwahre Tatsachenbehauptung.
- Mitarbeitende werden namentlich angegriffen oder private Informationen veröffentlicht – siehe Art. 28 ZGB und Datenschutz.
- Es gibt Hinweise auf einen Mitbewerber als Verfasser.
- Google hat Ihre Meldung abgelehnt und der Einspruch ist ausgeschöpft – siehe Google löscht die Bewertung nicht.
- Sie erwägen eine Strafanzeige oder ein zivilrechtliches Verfahren. Achtung: Ehrverletzungsdelikte sind Antragsdelikte; die Antragsfrist beträgt nach Art. 31 StGB drei Monate ab Kenntnis der Täterschaft.
Selbst melden, Plattform oder eigene Kanzlei? Der ehrliche Vergleich
Die drei Wege schliessen sich nicht aus. Entscheidend sind die Art des Problems, Ihr Zeitbudget und ob Sie nur eine Plattformentscheidung oder auch rechtliche Schritte gegen den Verfasser anstreben.
Eigene Kanzleimandate werden in der Schweiz meist nach Aufwand abgerechnet; die Kosten hängen von Kanzlei, Umfang und Verfahren ab und sollten vorab offen besprochen werden. Wir nennen hier bewusst keine Stundensätze Dritter.
| Kriterium | Selbst bei Google melden | Bewertungsanwalt.ch | Eigenes Mandat bei einer Kanzlei |
|---|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | Ersteinschätzung kostenlos; CHF 399 / 349 / 299 / 249 je nach Anzahl, nur pro erfolgreich entfernter Bewertung | in der Regel nach Aufwand, unabhängig vom Ergebnis; vorab klären |
| Geeignet für | klare Richtlinienverstösse | Richtlinien- und Rechtsfragen rund um die Entfernung bei der Plattform | umfassende Rechtsberatung, Gerichtsverfahren, Strafanzeigen, Arbeitskonflikte |
| Rechtliche Würdigung | keine | durch internes Legal Team, je nach Sachverhalt mit in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten | vollständig durch die mandatierte Anwaltsperson |
| Vorgehen gegen den Verfasser | nein | Fokus auf Entfernung bei der Plattform | möglich, z. B. Klage oder Strafantrag |
| Wer entscheidet über die Entfernung? | Google oder – bei einem Verfahren – ein Gericht |
Wie arbeitet Bewertungsanwalt mit Anwälten zusammen?
Bewertungsanwalt.ch ist eine Plattform der XSR Agency LTD und keine Kanzlei. Die Bearbeitung erfolgt durch das interne Legal Team und – abhängig vom Sachverhalt – unter Einbeziehung in Deutschland zugelassener Rechtsanwälte und Rechtspartner.
Ihr Vertragspartner ist die Betreiberin. Eingebundene Rechtsanwälte handeln im Rahmen ihrer eigenen berufsrechtlichen Zulassung. Wie das im Einzelnen organisiert ist, erklärt die Seite Anwaltsnetzwerk für Google-Bewertungen.
Der Vorteil für Sie: ein klarer Preis pro erfolgreich entfernter Bewertung statt eines offenen Aufwandshonorars. Die Grenze: Die Plattform ist auf die Bearbeitung von Bewertungen gegenüber der Plattform ausgerichtet. Für eine Klage gegen den Verfasser oder eine umfassende Rechtsberatung brauchen Sie ein eigenes Mandat.
Was kann ein Anwalt bei Google nicht erreichen?
Auch ein Anwalt kann Google nicht zur Löschung einer zulässigen Meinung zwingen. Sachliche Kritik eines echten Kunden bleibt geschützt, und Google entscheidet ausserhalb eines Gerichtsverfahrens selbst.
Seien Sie skeptisch gegenüber Angeboten, die eine Löschung garantieren. Weder Plattform noch Kanzlei kann ein bestimmtes Ergebnis zusichern. Ein seriöses Angebot erklärt, warum eine Bewertung problematisch sein könnte – und sagt Ihnen auch, wenn sie es nicht ist.
Wie bereiten Sie ein Gespräch vor?
Sichern Sie die Bewertung mit Screenshot, Datum und Link, prüfen Sie Ihre Unterlagen zum angeblichen Kundenkontakt und notieren Sie, was konkret unwahr oder verletzend ist.
- 1Screenshot der Bewertung mit Profilname, Datum und sichtbarer URL anfertigen.
- 2Den direkten Link zur Bewertung kopieren.
- 3In Kundenverwaltung, Terminbuch, Rechnungen und E-Mails prüfen, ob ein Kontakt nachvollziehbar ist – siehe Bewertung ohne Kundenkontakt.
- 4Notieren, welche Aussagen Sie für unwahr halten und warum.
- 5Bisherige Meldungen bei Google und deren Ergebnis festhalten.
- 6Den Fall über die kostenlose Ersteinschätzung einreichen oder mit der eigenen Kanzlei besprechen.
