Welche Bewertungen verstossen gegen Google-Richtlinien?
Verstösse liegen vor, wenn eine Rezension nicht auf einer echten Erfahrung beruht, aus einem Interessenkonflikt stammt, Personen belästigt oder beleidigt, persönliche Informationen enthält oder nichts mit dem Unternehmen zu tun hat. Die folgende Übersicht fasst die für Unternehmen wichtigsten Kategorien zusammen.
Die Übersicht ist eine sinngemässe Zusammenfassung der Google-Maps-Richtlinien für Nutzerbeiträge (Stand Oktober 2026). Google kann Bezeichnungen und Inhalte jederzeit ändern; verbindlich ist die aktuelle Fassung in der Google-Hilfe.
| Kategorie | Worum es geht | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Fake Engagement | Beiträge ohne echte Erfahrung, gekaufte, incentivierte oder koordinierte Bewertungen | Bewertung ohne jeden Kundenkontakt; mehrere Konten derselben Person |
| Interessenkonflikt | Bewertungen des eigenen oder eines konkurrierenden Betriebs | Mitbewerber, aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende, Eigentümer |
| Themenfremde Inhalte | Inhalte ohne Bezug zur Erfahrung mit dem Ort oder Unternehmen | Politische oder gesellschaftliche Kommentare, Kampagnen |
| Belästigung | Persönliche Angriffe, Einschüchterung, Drohungen | Angriffe auf namentlich genannte Mitarbeitende |
| Hassrede | Herabsetzung aufgrund geschützter Merkmale | Abwertung wegen Herkunft, Religion, Geschlecht |
| Anstössige Inhalte / Obszönität | Vulgäre, obszöne Sprache | Beschimpfungen und Kraftausdrücke |
| Persönliche Informationen | Private Daten von Personen | Telefonnummern, Adressen, Gesundheitsangaben |
| Spam und Werbung | Werbliche oder irreführende Inhalte, Links | Hinweis auf Konkurrenzangebot mit Link |
| Falschdarstellung / Identitätsmissbrauch | Vortäuschen einer anderen Identität | Bewertung im Namen einer anderen Person |
Was bedeutet Fake Engagement?
Fake Engagement bezeichnet Inhalte, die nicht die echte Erfahrung der verfassenden Person wiedergeben – etwa erfundene, gekaufte, im Austausch gegen Vorteile verfasste oder über mehrere Konten koordinierte Bewertungen. Das gilt für negative wie positive Bewertungen.
Für Unternehmen bedeutet das zweierlei: Fake-Negativbewertungen können gemeldet werden – und eigene Massnahmen wie gekaufte Positivbewertungen oder Rabatte gegen Fünf-Sterne-Bewertungen verstossen ebenfalls gegen die Richtlinien. Bewertungsanwalt.ch beteiligt sich an keiner Form von Bewertungsmanipulation. Vertiefung: Fake Google Bewertung.
Was gilt als Interessenkonflikt?
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn jemand ein Unternehmen bewertet, mit dem er geschäftlich oder persönlich so verbunden ist, dass keine unabhängige Kundensicht vorliegt. Typisch sind Bewertungen durch Mitbewerber, aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende und Eigentümer.
Für einen Interessenkonflikt braucht es konkrete Anhaltspunkte, nicht nur eine Vermutung. Mehr: Google-Bewertung durch Mitbewerber und Google-Bewertung durch ehemalige Mitarbeitende.
Wann ist eine Bewertung beleidigend im Sinne der Richtlinien?
Google entfernt Inhalte mit Belästigung, Hassrede, Drohungen oder obszöner Sprache. Eine harte, aber sachbezogene Kritik («unfreundlich», «überteuert», «nie wieder») fällt nicht darunter.
Die Grenze verläuft dort, wo eine Bewertung nicht mehr die Leistung kritisiert, sondern Personen herabsetzt oder angreift. Nach Schweizer Recht gelten eigene Massstäbe: beleidigende Google-Bewertung.
Dürfen Bewertungen persönliche Informationen enthalten?
Nein. Google untersagt die Veröffentlichung privater Informationen wie Telefonnummern, Adressen, Ausweis- oder Gesundheitsdaten. Werden Mitarbeitende namentlich in Verbindung mit privaten Angaben genannt, kann zusätzlich Schweizer Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht betroffen sein.
Die blosse Nennung eines Vornamens im Zusammenhang mit einer Serviceerfahrung ist für sich nicht automatisch ein Verstoss. Mehr: Datenschutz bei Google-Bewertungen.
Was sind themenfremde Inhalte?
Themenfremd sind Beiträge, die nichts mit der eigenen Erfahrung mit dem Unternehmen zu tun haben – etwa politische Statements, Kommentare zu Medienberichten oder allgemeine Kritik an einer Branche.
Gerade nach Medienberichten oder Social-Media-Debatten erhalten Betriebe oft Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren. Google kann solche Inhalte entfernen und bei aussergewöhnlicher Aktivität Bewertungen vorübergehend einschränken. Mehr: Review Bombing.
Gilt Erpressung mit Bewertungen als Verstoss?
Ja. Droht jemand mit einer negativen Bewertung, um Rabatte, Rückerstattungen oder andere Vorteile zu erhalten, ist das ein Missbrauch der Bewertungsfunktion. Je nach Umständen kann es zusätzlich strafrechtlich relevant sein.
Dokumentieren Sie solche Drohungen sorgfältig (E-Mails, Nachrichten, Gesprächsnotizen) und reagieren Sie nicht unter Druck. Ob strafrechtliche Schritte in Frage kommen, gehört in eine individuelle Rechtsberatung.
Welche negativen Bewertungen sind nach Google-Richtlinien erlaubt?
Erlaubt sind echte Erfahrungen, auch wenn sie negativ, emotional oder knapp sind – einschliesslich reiner Sternebewertungen. Google entfernt keine Bewertungen, nur weil ein Unternehmen nicht einverstanden ist oder die Schilderung bestreitet.
Das ist die wichtigste Leitplanke: Nicht jede schmerzhafte Bewertung ist ein Verstoss. Eine ehrliche Prüfung schützt vor erfolglosen Meldungen und vor dem Eindruck, Kritik unterdrücken zu wollen. Siehe negative Google-Bewertung.
Wie hängen Richtlinien und Schweizer Recht zusammen?
Die Richtlinien sind Googles private Regeln; Schweizer Recht entscheidet, ob eine Äusserung widerrechtlich ist. Eine unwahre Tatsachenbehauptung verletzt oft keine Richtlinie, kann aber nach Art. 28 ZGB widerrechtlich sein. Umgekehrt kann ein Interessenkonflikt gegen Richtlinien verstossen, ohne rechtswidrig zu sein.
Mehr zur rechtlichen Seite: Google-Bewertungen und Schweizer Recht. Wie Sie einen Verstoss selbst melden: Google-Bewertung melden.
