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36 Fragen · Schweiz

Häufige Fragen zu Google-Bewertungen in der Schweiz

Kurze, direkte Antworten auf die Fragen, die Unternehmen, Praxen und KMU zu problematischen Google-Bewertungen am häufigsten stellen. Für Details verlinkt jede Antwort auf den passenden Ratgeber.

Redaktion Bewertungsanwalt · Zuletzt aktualisiert am

Löschung von Google-Bewertungen

Kann jede negative Google-Bewertung gelöscht werden?

Nein. Eine schlechte Sternezahl oder eine kritische Meinung ist für sich allein kein Löschgrund. Eine Entfernung kommt in Betracht, wenn eine Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstösst oder eine konkrete rechtliche Grundlage besteht, etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen. Mehr dazu unter negative Google-Bewertung löschen.

Kann eine 1-Stern-Bewertung ohne Text gelöscht werden?

Eine reine Sternebewertung ist in der Regel ein Werturteil und deshalb schwer angreifbar. Relevant werden kann sie, wenn zusätzliche Umstände vorliegen, zum Beispiel kein nachvollziehbarer Kundenkontakt oder Hinweise auf Manipulation. Details finden Sie im Beitrag zur 1-Stern-Bewertung ohne Text.

Kann eine anonyme Bewertung gelöscht werden?

Anonymität allein ist kein Löschgrund, denn Google erlaubt Profile mit Pseudonymen. Massgeblich ist der Inhalt: Verstösst er gegen Richtlinien oder Schweizer Recht, kann eine Prüfung sinnvoll sein, auch wenn die verfassende Person unbekannt ist. Siehe anonyme Google-Bewertung.

Wann ist eine Löschung realistisch?

Realistisch ist eine Entfernung vor allem dann, wenn ein klarer Richtlinienverstoss oder eine überprüfbare Rechtsverletzung vorliegt. Beispiele sind fehlender Kundenkontakt, Interessenkonflikte, Beleidigungen oder veröffentlichte private Daten. Eine erste Orientierung gibt der kostenlose Bewertungs-Vorcheck.

Fake-Bewertungen

Was passiert, wenn kein Kundenkontakt nachweisbar ist?

Google verlangt, dass Rezensionen auf echten Erfahrungen beruhen. Fehlt jeder nachvollziehbare Kontakt, kann das ein wichtiger Hinweis sein, ist aber kein automatischer Beweis, denn auch Begleitpersonen, Telefonate oder Anfragen zählen als Kontakt. Mehr dazu unter Google-Bewertung ohne Kundenkontakt.

Wie erkennt man eine Fake-Bewertung?

Typische Hinweise sind fehlende Zuordnung zu einem Kundenkontakt, neue Profile ohne weitere Aktivität, mehrere ähnliche Bewertungen in kurzer Zeit oder sachfremde Inhalte. Einzelne Hinweise beweisen noch keine Fälschung; entscheidend ist das Gesamtbild. Siehe Fake Google Bewertung.

Was kann ich tun, wenn ein Mitbewerber bewertet hat?

Bewertungen von Mitbewerbern können gegen die Google-Richtlinien zu Interessenkonflikten verstossen und unter Umständen auch wettbewerbsrechtlich relevant sein. Wichtig ist, Hinweise sachlich zu dokumentieren statt Vermutungen öffentlich zu äussern. Mehr unter Google-Bewertung durch Mitbewerber und UWG und Konkurrenzbewertungen.

Dürfen ehemalige Mitarbeitende das Unternehmen bewerten?

Google-Rezensionen sollen Kundenerfahrungen abbilden; Bewertungen aus einem Arbeitsverhältnis können einen Interessenkonflikt darstellen. Ob eine Entfernung möglich ist, hängt vom Inhalt und vom Kontext ab. Details unter Google-Bewertung durch Ex-Mitarbeitende.

Was ist Review Bombing?

Als Review Bombing bezeichnet man viele negative Bewertungen in kurzer Zeit, oft ausgelöst durch Social-Media-Aufrufe, Medienberichte oder Konflikte, ohne dass die Verfassenden Kundinnen oder Kunden sind. Google hat dafür eigene Schutzmechanismen. Mehr unter Review Bombing.

Google-Verfahren

Wie melde ich eine Google-Bewertung?

Inhaberinnen und Inhaber eines Unternehmensprofils können eine Bewertung direkt über das Profil oder Google Maps melden und dabei einen Richtliniengrund auswählen. Das ist kostenlos und oft der erste sinnvolle Schritt. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Google-Bewertung melden.

Wie lange prüft Google eine Meldung?

Google nennt keine verbindliche Frist; die Prüfung kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen dauern. Den Status einer Meldung können Sie gemäss Google-Hilfe im Tool zur Verwaltung von Rezensionen verfolgen. Mehr dazu unter Dauer einer Bewertungsentfernung.

Kann ich Einspruch einlegen, wenn Google nicht löscht?

Gemäss Google-Hilfe kann gegen eine abgelehnte Meldung grundsätzlich einmal Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch sollte gut begründet sein und sich auf einen konkreten Richtlinienverstoss beziehen. Was danach möglich ist, erklärt Google löscht nicht – was tun?.

Welche Bewertungen verbieten die Google-Richtlinien?

Verboten sind unter anderem gefälschte Interaktionen, Spam, Interessenkonflikte, themenfremde Inhalte, Belästigung, Hassrede sowie die Veröffentlichung personenbezogener Informationen. Sachliche Kritik echter Kundinnen und Kunden ist dagegen erlaubt. Überblick: Google-Richtlinien für Rezensionen.

Sollte ich auf eine negative Bewertung antworten?

Eine sachliche, kurze Antwort kann für andere Lesende hilfreich sein und zeigt Professionalität. Antworten Sie nicht emotional, nennen Sie keine vertraulichen Kundendaten und machen Sie keine Vorwürfe, die Sie nicht belegen können. Eine Antwort schliesst eine spätere Meldung oder rechtliche Prüfung nicht aus.

Schweizer Recht

Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?

Rechtswidrig kann eine Bewertung insbesondere sein, wenn sie unwahre Tatsachen behauptet, unnötig herabsetzt oder Persönlichkeitsrechte verletzt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund besteht. Zulässige Meinungsäusserungen und wahre Tatsachen sind geschützt. Überblick: Schweizer Recht bei Google-Bewertungen.

Was bedeutet Art. 28 ZGB für Online-Bewertungen?

Art. 28 ZGB schützt die Persönlichkeit vor widerrechtlichen Verletzungen; geschützt ist auch der geschäftliche Ruf von Unternehmen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung, ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist. Mehr unter Art. 28 ZGB bei Online-Bewertungen.

Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?

Eine Tatsachenbehauptung lässt sich grundsätzlich beweisen oder widerlegen, etwa «Die Rechnung wurde doppelt belastet». Eine Meinung ist eine persönliche Wertung wie «Der Service war enttäuschend». Unwahre Tatsachen sind eher angreifbar als Meinungen. Siehe unwahre Tatsachenbehauptung.

Ist eine schlechte Unternehmensbewertung ein Datenschutzfall?

In der Regel nicht. Das Schweizer DSG schützt Personendaten natürlicher Personen, nicht Unternehmen als solche. Relevant werden kann es, wenn eine Bewertung Mitarbeitende namentlich nennt oder private Informationen wie Gesundheitsdaten enthält. Mehr unter Datenschutz bei Google-Bewertungen.

Ist eine beleidigende Bewertung strafbar?

Ehrverletzungen wie üble Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung sind im Strafgesetzbuch geregelt und werden nur auf Antrag verfolgt; die Antragsfrist beträgt drei Monate. Nicht jede scharfe Kritik ist eine Beleidigung. Mehr unter Beleidigung in einer Google-Bewertung.

Kosten

Was kostet die Bearbeitung einer Google-Bewertung?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Pro erfolgreich entfernter Bewertung gelten CHF 399 bei einer Bewertung, CHF 349 je Bewertung bei 2–4, CHF 299 je Bewertung bei 5–9 und CHF 249 je Bewertung ab 10 Bewertungen. Beispiele unter Kosten einer Bewertungsentfernung.

Wann entsteht kein Honorar?

Bei einem erfolgsbasierten Auftrag fällt für eine Bewertung, die nicht entfernt wird, kein Erfolgshonorar an. Auch weitere Bearbeitungsversuche nach einem erfolglosen ersten Schritt verursachen gemäss AGB keine zusätzlichen Erfolgshonorare, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wird bei mehreren Bewertungen alles berechnet, auch wenn nur ein Teil entfernt wird?

Nein. Berechnet werden nur die Bewertungen, die tatsächlich entfernt wurden und öffentlich nicht mehr sichtbar sind. Massgeblich sind das individuelle Angebot und die AGB.

Muss ich etwas im Voraus bezahlen?

Nein, bei einem erfolgsbasierten Auftrag gibt es keine Vorkasse. Das Erfolgshonorar wird gemäss AGB fällig, wenn die Entfernung eingetreten und nachgewiesen ist.

Ablauf

Wie läuft die Bearbeitung ab?

Sie senden uns den Link zur Bewertung und eine kurze Beschreibung. Wir prüfen kostenlos, ob ein Richtlinien- oder Rechtsverstoss in Betracht kommt, und unterbreiten bei Erfolgsaussicht ein Angebot. Nach Auftragserteilung erfolgt die Bearbeitung gegenüber der Plattform; Google entscheidet über die Entfernung.

Muss ich Zugriff auf mein Google-Profil geben?

Für die kostenlose Ersteinschätzung genügen in der Regel der Link zur Bewertung und eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Ob für die weitere Bearbeitung zusätzliche Informationen oder Mitwirkung nötig sind, hängt vom Einzelfall ab und wird vor der Auftragserteilung geklärt.

Wird die verfassende Person informiert?

Das hängt vom gewählten Verfahren und von der Plattform ab. Google kann Verfassende über die Entfernung ihres Beitrags benachrichtigen und ihnen die Möglichkeit eines Einspruchs geben. Was im konkreten Fall zu erwarten ist, wird im Rahmen der Ersteinschätzung besprochen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Gemäss AGB beträgt die gewöhnliche Bearbeitungsdauer etwa eine bis vier Wochen. Das ist keine verbindliche Frist, da die Dauer von Google, dem Einzelfall und möglichen Einspruchsverfahren abhängt. Siehe Dauer einer Bewertungsentfernung.

Welche Informationen brauche ich für die Ersteinschätzung?

Hilfreich sind der Link zur Bewertung bzw. zum Unternehmensprofil, die Anzahl betroffener Bewertungen und eine kurze Beschreibung, weshalb die Bewertung problematisch ist. Sensible Unterlagen sind für den ersten Schritt nicht nötig.

Wiederveröffentlichung

Kann eine gelöschte Bewertung zurückkommen?

Ja, das ist möglich. Google kann Inhalte nach einer erneuten Prüfung oder einem Einspruch der verfassenden Person wiederherstellen; darauf hat kein Dienstleister unmittelbaren Einfluss. Mehr unter gelöschte Google-Bewertung wieder da.

Was gilt, wenn dieselbe Person die Bewertung erneut veröffentlicht?

Wird eine erfolgreich entfernte Bewertung identisch oder im Wesentlichen inhaltsgleich von derselben Person erneut veröffentlicht, sehen die AGB nach vollständig bezahltem Erfolgshonorar eine erneute Prüfung und, soweit möglich, Bearbeitung ohne zusätzliches Erfolgshonorar vor.

Muss ich nach einer Wiederherstellung das Honorar zurückerhalten?

Gemäss AGB hebt eine spätere Wiederherstellung durch die Plattform einen bereits eingetretenen und nachgewiesenen Erfolg nicht rückwirkend auf. Für eine erneute Veröffentlichung durch denselben Verfasser gilt die Regelung zur kostenlosen erneuten Bearbeitung.

Über Bewertungsanwalt

Ist Bewertungsanwalt eine Anwaltskanzlei?

Nein. Bewertungsanwalt.ch ist eine Plattform der XSR Agency LTD, die selbst keine Rechtsanwaltskanzlei ist. Fälle bearbeitet das interne Legal Team; je nach Sachverhalt werden in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtspartner einbezogen. Mehr unter Transparenz und Anwaltsnetzwerk.

Sind die Anwälte im Netzwerk in der Schweiz zugelassen?

Nein. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unserem Netzwerk sind in Deutschland zugelassen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach Schweizer Recht. Müsste ein Fall vor ein Schweizer Gericht, sagen wir Ihnen offen, wenn dafür eine in der Schweiz registrierte Anwaltsperson nötig ist. Mehr dazu beim Anwaltsnetzwerk.

Wer ist mein Vertragspartner?

Vertragspartnerin sämtlicher Aufträge ist gemäss AGB die XSR Agency LTD mit Sitz in Zypern. Andere Markennamen, Domains oder Telefonnummern begründen keinen abweichenden Vertragspartner.

Wann wird ein Rechtsanwalt eingebunden?

Wenn im konkreten Fall anwaltliche Tätigkeiten erforderlich sind, können diese gemäss AGB durch interne oder externe in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte durchgeführt werden, die im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Zulassung handeln. Mehr unter wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann.

Schreibt oder kauft Bewertungsanwalt Bewertungen?

Nein. Bewertungsanwalt erstellt, kauft oder vermittelt keine Bewertungen und manipuliert keine Rezensionen. Bearbeitet werden ausschliesslich bestehende Inhalte über zulässige Melde-, Beschwerde- und Rechtswege.

Begriffe wie Tatsachenbehauptung, Werturteil oder Interessenkonflikt erklärt das Glossar.

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