Was ist Bewertungsanwalt?
Bewertungsanwalt.ch ist eine spezialisierte Plattform für die Prüfung und Bearbeitung problematischer Online-Bewertungen, insbesondere auf Google. Sie richtet sich an Unternehmen, Praxen und KMU in der Schweiz. Der Name beschreibt das Thema – rechtliche Bearbeitung von Bewertungen –, nicht eine Anwaltskanzlei.
Die Plattform verbindet drei Dinge: eine kostenlose Ersteinschätzung, die fallbezogene Bearbeitung gegenüber der Plattform und – wo der Sachverhalt es erfordert – die Einbindung in Deutschland zugelassener Rechtsanwälte. Gegenstand der Dienstleistung ist gemäss AGB die Prüfung und Bearbeitung von Online-Bewertungen mit dem Ziel ihrer Entfernung von der jeweiligen Plattform.
Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht jede negative Bewertung ist ein Fall. Zulässige Kritik eines echten Kunden bleibt geschützt. Was als problematisch gelten kann, erklären der Ratgeber zum Löschen von Google-Bewertungen in der Schweiz und die Seite zu negativen Google-Bewertungen.
Wer ist Betreiber und Vertragspartner?
Betreiberin von Bewertungsanwalt.ch und Vertragspartnerin sämtlicher Aufträge ist die XSR Agency LTD, Georgiou Karaiskaki 11–13, Carisa Salonica, Office 102, 7560 Pervolia (Larnaca), Zypern, eingetragen unter der Registernummer HE465334. Andere Markennamen, Domains oder Telefonnummern begründen keinen abweichenden Vertragspartner.
Die XSR Agency LTD betreibt gemäss AGB mehrere Marken, Websites und Vertriebsauftritte. Unabhängig davon, über welche Marke ein Auftrag zustande kommt, bleibt sie Ihre Vertragspartnerin. Die vollständigen Unternehmensangaben stehen im Impressum.
Die Betreiberin hat keinen Sitz und keine Niederlassung in der Schweiz. Die Schweizer Telefonnummer +41 41 562 78 42 ist eine Kontaktnummer, kein Hinweis auf ein Schweizer Büro. Für Verträge mit Unternehmern sehen die AGB, soweit gesetzlich zulässig, zypriotisches Recht vor; zwingende Vorschriften bleiben vorbehalten.
Ist Bewertungsanwalt eine Anwaltskanzlei?
Nein. Die XSR Agency LTD ist gemäss AGB selbst keine Rechtsanwaltskanzlei. Sie erbringt die Bearbeitung über ihr internes Legal Team und bindet bei Bedarf in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtspartner ein.
Diese Unterscheidung ist für Sie relevant: Ihr Vertrag besteht mit der Plattformbetreiberin und nicht automatisch mit einer Kanzlei. Wo anwaltliche Tätigkeiten im konkreten Fall erforderlich sind, können diese gemäss AGB durch für die Betreiberin tätige interne oder externe in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte durchgeführt werden. Diese handeln im Rahmen ihrer jeweiligen berufsrechtlichen Zulassung.
Wir verwenden deshalb bewusst Formulierungen wie „Netzwerk in Deutschland zugelassener Rechtsanwälte“ oder „spezialisierte Rechtspartner“ und nicht „unsere Schweizer Anwälte“. Auf dieser Website werden keine einzelnen Anwältinnen oder Anwälte namentlich genannt. Wenn Ihnen die Identität einer eingebundenen Anwaltsperson für Ihren Fall wichtig ist, fragen Sie vor Auftragserteilung danach.
Wo sind die Anwältinnen und Anwälte im Netzwerk zugelassen?
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unserem Netzwerk sind in Deutschland zugelassen. Wir haben keine in der Schweiz registrierten Anwältinnen oder Anwälte und stellen das auch nicht so dar.
Für die Prüfung einer Google-Bewertung, die Einordnung nach den Google-Richtlinien und die Bearbeitung gegenüber der Plattform ist das in vielen Fällen ausreichend. Massgeblich für die rechtliche Beurteilung bleibt dabei das Schweizer Recht, also insbesondere Art. 28 ZGB, das UWG und das Datenschutzgesetz.
Anders ist es, wenn ein Fall vor ein Schweizer Gericht gehen soll. Für die Vertretung vor Schweizer Gerichten gelten eigene berufsrechtliche Regeln. In einer solchen Konstellation sagen wir Ihnen offen, dass dafür gegebenenfalls eine in der Schweiz registrierte Anwältin oder ein in der Schweiz registrierter Anwalt beigezogen werden muss.
Wann wird ein Rechtsanwalt eingebunden?
Ein Rechtsanwalt wird abhängig vom jeweiligen Sachverhalt und der erforderlichen rechtlichen Prüfung eingebunden. Nicht jeder Fall braucht anwaltliche Tätigkeit: Ein klarer Verstoss gegen Google-Richtlinien lässt sich oft ohne anwaltliche Eingabe bearbeiten, während eine strittige Tatsachenbehauptung oder eine Persönlichkeitsverletzung eher eine rechtliche Würdigung erfordert.
Über den konkreten Bearbeitungsweg wird gemäss AGB nach fachlichem Ermessen entschieden – durch die Betreiberin beziehungsweise die eingebundenen Rechtsanwälte und Rechtspartner. Ein bestimmter Weg wird nicht geschuldet. Ob eine Plattformmeldung, eine Beschwerde, eine rechtliche Eingabe oder ein anderer zulässiger Kommunikationsweg gewählt wird, hängt vom Fall ab.
Typische Konstellationen, in denen eine juristische Würdigung besonders wichtig sein kann:
- konkrete, möglicherweise unwahre Tatsachenbehauptungen über Leistungen, Preise oder Vorgänge
- mögliche Persönlichkeitsverletzungen nach Art. 28 ZGB, etwa bei namentlich genannten Mitarbeitenden
- Hinweise auf eine Bewertung durch einen Mitbewerber und mögliche UWG-Fragen
- veröffentlichte Personendaten oder Gesundheitsinformationen, siehe Datenschutz bei Google-Bewertungen
- Fälle, in denen Google eine Meldung bereits abgelehnt hat, siehe Google löscht die Bewertung nicht
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Rechtspartnern?
Sie beauftragen die Plattform; die Plattform organisiert die Bearbeitung. Mit Auftragserteilung ermächtigen Sie die Betreiberin gemäss AGB, die erforderlichen und zulässigen Massnahmen selbst oder durch beauftragte Rechtsanwälte, Rechtspartner oder sonstige Dienstleister einzuleiten.
Für Sie bleibt der Ablauf einfach: eine Anfrage, eine Ersteinschätzung, ein schriftliches Angebot, ein Auftrag und eine Ergebnismitteilung. Die interne Abstimmung zwischen Legal Team und Rechtspartnern gehört gemäss AGB nicht zur herauszugebenden Leistung – interne Korrespondenz, Entwürfe und Strategien werden grundsätzlich nicht herausgegeben, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Auskunfts- und Informationspflichten bleiben unberührt.
- 1Sie übermitteln den Link zur Bewertung und eine kurze Schilderung über die kostenlose Ersteinschätzung.
- 2Das Legal Team prüft, ob ein Richtlinienverstoss oder eine rechtliche Grundlage in Betracht kommt – oder ob es sich um zulässige Kritik handelt.
- 3Sie erhalten eine Einschätzung und gegebenenfalls ein Angebot mit den konkreten Konditionen.
- 4Nach Auftragserteilung wird der Fall bearbeitet; je nach Sachverhalt unter Einbeziehung in Deutschland zugelassener Rechtsanwälte oder Rechtspartner.
- 5Google entscheidet über die Entfernung. Sie erhalten das Ergebnis mit einem Nachweis gemäss AGB.
Welche Rolle hat das interne Legal Team?
Das interne Legal Team ist die erste fachliche Instanz: Es sichtet den Fall, ordnet ihn nach Google-Richtlinien und Schweizer Recht ein und führt die Bearbeitung durch oder koordiniert sie. Es ist nicht dasselbe wie eine zugelassene Anwaltsperson.
Diese Arbeitsteilung erlaubt es, einfache Fälle effizient zu bearbeiten und anwaltliche Ressourcen dort einzusetzen, wo sie fachlich notwendig sind. Über Grösse, Zusammensetzung oder Ausbildung des Legal Teams machen wir auf dieser Website keine Angaben, die wir nicht belegen können.
Was bedeutet „rechtliche Prüfung“ konkret?
Rechtliche Prüfung bedeutet, den Wortlaut einer Bewertung im Kontext zu lesen und gegen zwei Massstäbe zu halten: die Inhaltsrichtlinien von Google und das anwendbare Schweizer Recht. Daraus folgt eine Einschätzung, ob eine Bearbeitung sinnvoll ist – nicht ein Urteil.
Geprüft wird unter anderem, ob eine Aussage eine überprüfbare Tatsache oder ein Werturteil ist, ob ein Kundenkontakt nachvollziehbar ist, ob Personen namentlich genannt oder private Daten veröffentlicht werden und ob ein Interessenkonflikt besteht. Die Unterschiede erklärt der Beitrag zu Schweizer Recht bei Google-Bewertungen.
Eine rechtliche Prüfung im Rahmen der Plattform ist keine umfassende Rechtsberatung für Ihr Unternehmen und ersetzt bei weitergehenden Fragen – etwa einem Zivilprozess, einer Strafanzeige oder einem Arbeitskonflikt – kein eigenes anwaltliches Mandat.
| Rolle | Aufgabe | Was sie nicht ist |
|---|---|---|
| XSR Agency LTD (Betreiberin) | Vertragspartnerin, Angebot, Abrechnung, Organisation der Bearbeitung | keine Rechtsanwaltskanzlei |
| Internes Legal Team | Sichtung, Einordnung nach Richtlinien und Recht, Bearbeitung und Koordination | keine zugelassene Anwaltsperson im berufsrechtlichen Sinn |
| Zugelassene Rechtsanwälte und Rechtspartner | anwaltliche Tätigkeiten, wo der Sachverhalt sie erfordert | nicht automatisch in jedem Fall beteiligt |
| alleinige Entscheidung über Entfernung oder Wiederherstellung | kein Vertragspartner und nicht weisungsgebunden |
Welche Grenzen gibt es?
Die wichtigste Grenze: Google entscheidet. Weder die Plattform noch ein eingebundener Rechtsanwalt kann eine Entfernung erzwingen oder garantieren. Zudem bearbeiten wir keine Fälle mit dem Ziel, berechtigte und zulässige Kritik zu unterdrücken.
Weitere Grenzen ergeben sich aus dem Recht selbst: Wahre Tatsachen und vertretbare Werturteile sind grundsätzlich zulässig. Eine Entfernung kann später von Google rückgängig gemacht werden. Und eine Plattformbearbeitung ersetzt nicht die Wahrung gerichtlicher Fristen, etwa bei Strafantragsfristen.
Bewertungsanwalt.ch schreibt, kauft oder vermittelt keine Bewertungen und bietet keine Manipulation von Rezensionen an. Mehr dazu auf der Seite Transparenz.
