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Fake Reviews

Google-Bewertung durch ehemalige Mitarbeitende: Was gilt?

Nach einer Kündigung oder einem Konflikt taucht plötzlich eine 1-Stern-Bewertung auf – angeblich von einem Kunden, aber mit Details, die nur Insider kennen können. Bewertungen durch aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende sind nach Google-Richtlinien ein Interessenkonflikt. Gleichzeitig ist Vorsicht geboten: Ein Arbeitskonflikt gehört nicht in die öffentliche Antwort, und auch ehemalige Mitarbeitende können echte Kunden gewesen sein.

Redaktion Bewertungsanwalt · aktualisiert am · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Inhaltsverzeichnis

Dürfen ehemalige Mitarbeitende ein Unternehmen auf Google bewerten?

Nach Google-Richtlinien nicht als Kundenbewertung: Bewertungen durch aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende gelten als Interessenkonflikt. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Person nach ihrem Austritt tatsächlich Kundin oder Kunde war und diese Erfahrung bewertet.

Arbeitgeberbewertungen haben ihren Platz auf spezialisierten Plattformen. In einem Google-Unternehmensprofil sollen Kundinnen und Kunden über ihre Erfahrung mit Produkten und Dienstleistungen informiert werden. Eine Bewertung, die Lohn, Vorgesetzte oder Arbeitsklima kritisiert, ist deshalb regelmässig ein Fall für eine Meldung wegen Interessenkonflikt.

Woran erkennt man eine Bewertung von Ex-Mitarbeitenden?

Hinweise sind Insiderwissen (interne Abläufe, Namen von Vorgesetzten, Lohn, Schichtpläne), ein zeitlicher Zusammenhang mit Kündigung oder Konflikt und ein bekannter Profilname. Ein Verdacht allein genügt nicht; die Hinweise sollten dokumentiert werden.

Typische Hinweise und ihre Aussagekraft
HinweisAussagekraftDokumentation
Profilname entspricht früherer MitarbeiterinHoch, aber Namensgleichheit möglichScreenshot, Personalakte intern prüfen (nicht veröffentlichen)
Interne Details (Lohn, Schichten, Vorgesetzte)HochTextstellen markieren
Bewertung kurz nach Kündigung oder KonfliktMittelDatum der Bewertung und des Ereignisses festhalten
Kritik am Arbeitsklima statt an LeistungenMittel bis hochTextstellen markieren
Kein Kundenvorgang auffindbarMittelInterne Prüfung dokumentieren

Wie melde ich eine Bewertung von Ex-Mitarbeitenden bei Google?

Melden Sie die Rezension über das Unternehmensprofil mit dem Grund «Interessenkonflikt». Beschränken Sie sich auf das, was aus der Bewertung selbst ersichtlich ist, und geben Sie keine Personaldaten gegenüber Dritten preis.

Die vollständige Anleitung finden Sie unter Google-Bewertung melden. Lehnt Google ab, beschreibt Google-Bewertung wurde nicht gelöscht die nächsten Schritte.

Was gilt, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen enthält?

Behauptet die Bewertung überprüfbare Tatsachen – etwa «Löhne werden nicht bezahlt» oder «Hygienevorschriften werden ignoriert» – und sind diese nachweislich falsch, kann eine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB vorliegen. Wahre Tatsachen und vertretbare Werturteile bleiben zulässig.

Gerade bei Arbeitskonflikten ist die Beweislage oft komplex. Lohnabrechnungen, Kontrollberichte oder Protokolle können helfen; interne Personaldaten dürfen dabei aber nicht öffentlich gemacht werden. Mehr: unwahre Tatsachenbehauptung und Art. 28 ZGB.

Was ist bei namentlich genannten Mitarbeitenden zu beachten?

Werden aktuelle Mitarbeitende namentlich angegriffen, sind auch deren eigene Persönlichkeitsrechte betroffen. Bei privaten Angaben kann zudem das Datenschutzgesetz relevant sein. Ansprüche aus der Persönlichkeit stehen grundsätzlich der betroffenen Person selbst zu.

Unternehmen haben gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht. Es kann sinnvoll sein, betroffene Personen zu unterstützen. Mehr: Datenschutz bei Google-Bewertungen und beleidigende Google-Bewertung.

Wie sollten Sie öffentlich antworten?

Kurz, sachlich und ohne Personaldetails. Bestätigen Sie weder ein Arbeitsverhältnis noch Kündigungsgründe öffentlich. Ein Hinweis, dass Sie den geschilderten Vorgang keinem Kundenkontakt zuordnen können und für ein Gespräch offenstehen, genügt meist.

Öffentliche Aussagen über Leistung, Verhalten oder Kündigungsgründe einer früheren Mitarbeiterin können ihrerseits deren Persönlichkeit verletzen und datenschutzrechtlich heikel sein. Arbeitsrechtliche Fragen gehören in das dafür vorgesehene Verfahren.

Wann ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll?

Wenn Google die Meldung ablehnt, die Bewertung unwahre Tatsachen enthält, mehrere Bewertungen aus demselben Umfeld kommen oder Mitarbeitende persönlich angegriffen werden. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Bei Bewertungsanwalt.ch übernimmt das interne Legal Team die Prüfung, je nach Sachverhalt unter Einbeziehung in Deutschland zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Anwaltsnetzwerk. Für laufende arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ist eine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht angezeigt.

Häufige Fragen

+Darf ein ehemaliger Mitarbeiter meine Firma auf Google bewerten?

Nach Google-Richtlinien nicht als Kundenerfahrung, weil ein Interessenkonflikt besteht. War die Person später tatsächlich Kunde, kann diese Erfahrung bewertet werden.

+Muss ich beweisen, dass es ein Ex-Mitarbeiter ist?

Gegenüber Google genügen konkrete, nachvollziehbare Hinweise. Für rechtliche Schritte ist die Beweislage sorgfältiger aufzubereiten.

+Darf ich in der Antwort schreiben, dass die Person entlassen wurde?

Davon raten wir ab. Personaldetails öffentlich zu machen, kann die Persönlichkeit der Person verletzen und datenschutzrechtlich problematisch sein.

+Ist Kritik am Arbeitgeber auf Google immer unzulässig?

In Kundenbewertungen ist sie regelmässig ein Interessenkonflikt. Arbeitgeberbewertungen gehören auf dafür vorgesehene Plattformen.

Quellen

Konkrete Bewertung prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Google entscheidet über die Entfernung – wir sagen Ihnen vorher ehrlich, ob eine Prüfung sinnvoll ist.

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