Dürfen ehemalige Mitarbeitende ein Unternehmen auf Google bewerten?
Nach Google-Richtlinien nicht als Kundenbewertung: Bewertungen durch aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende gelten als Interessenkonflikt. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Person nach ihrem Austritt tatsächlich Kundin oder Kunde war und diese Erfahrung bewertet.
Arbeitgeberbewertungen haben ihren Platz auf spezialisierten Plattformen. In einem Google-Unternehmensprofil sollen Kundinnen und Kunden über ihre Erfahrung mit Produkten und Dienstleistungen informiert werden. Eine Bewertung, die Lohn, Vorgesetzte oder Arbeitsklima kritisiert, ist deshalb regelmässig ein Fall für eine Meldung wegen Interessenkonflikt.
Woran erkennt man eine Bewertung von Ex-Mitarbeitenden?
Hinweise sind Insiderwissen (interne Abläufe, Namen von Vorgesetzten, Lohn, Schichtpläne), ein zeitlicher Zusammenhang mit Kündigung oder Konflikt und ein bekannter Profilname. Ein Verdacht allein genügt nicht; die Hinweise sollten dokumentiert werden.
| Hinweis | Aussagekraft | Dokumentation |
|---|---|---|
| Profilname entspricht früherer Mitarbeiterin | Hoch, aber Namensgleichheit möglich | Screenshot, Personalakte intern prüfen (nicht veröffentlichen) |
| Interne Details (Lohn, Schichten, Vorgesetzte) | Hoch | Textstellen markieren |
| Bewertung kurz nach Kündigung oder Konflikt | Mittel | Datum der Bewertung und des Ereignisses festhalten |
| Kritik am Arbeitsklima statt an Leistungen | Mittel bis hoch | Textstellen markieren |
| Kein Kundenvorgang auffindbar | Mittel | Interne Prüfung dokumentieren |
Wie melde ich eine Bewertung von Ex-Mitarbeitenden bei Google?
Melden Sie die Rezension über das Unternehmensprofil mit dem Grund «Interessenkonflikt». Beschränken Sie sich auf das, was aus der Bewertung selbst ersichtlich ist, und geben Sie keine Personaldaten gegenüber Dritten preis.
Die vollständige Anleitung finden Sie unter Google-Bewertung melden. Lehnt Google ab, beschreibt Google-Bewertung wurde nicht gelöscht die nächsten Schritte.
Was gilt, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen enthält?
Behauptet die Bewertung überprüfbare Tatsachen – etwa «Löhne werden nicht bezahlt» oder «Hygienevorschriften werden ignoriert» – und sind diese nachweislich falsch, kann eine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB vorliegen. Wahre Tatsachen und vertretbare Werturteile bleiben zulässig.
Gerade bei Arbeitskonflikten ist die Beweislage oft komplex. Lohnabrechnungen, Kontrollberichte oder Protokolle können helfen; interne Personaldaten dürfen dabei aber nicht öffentlich gemacht werden. Mehr: unwahre Tatsachenbehauptung und Art. 28 ZGB.
Was ist bei namentlich genannten Mitarbeitenden zu beachten?
Werden aktuelle Mitarbeitende namentlich angegriffen, sind auch deren eigene Persönlichkeitsrechte betroffen. Bei privaten Angaben kann zudem das Datenschutzgesetz relevant sein. Ansprüche aus der Persönlichkeit stehen grundsätzlich der betroffenen Person selbst zu.
Unternehmen haben gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht. Es kann sinnvoll sein, betroffene Personen zu unterstützen. Mehr: Datenschutz bei Google-Bewertungen und beleidigende Google-Bewertung.
Wie sollten Sie öffentlich antworten?
Kurz, sachlich und ohne Personaldetails. Bestätigen Sie weder ein Arbeitsverhältnis noch Kündigungsgründe öffentlich. Ein Hinweis, dass Sie den geschilderten Vorgang keinem Kundenkontakt zuordnen können und für ein Gespräch offenstehen, genügt meist.
Öffentliche Aussagen über Leistung, Verhalten oder Kündigungsgründe einer früheren Mitarbeiterin können ihrerseits deren Persönlichkeit verletzen und datenschutzrechtlich heikel sein. Arbeitsrechtliche Fragen gehören in das dafür vorgesehene Verfahren.
Wann ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll?
Wenn Google die Meldung ablehnt, die Bewertung unwahre Tatsachen enthält, mehrere Bewertungen aus demselben Umfeld kommen oder Mitarbeitende persönlich angegriffen werden. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Bei Bewertungsanwalt.ch übernimmt das interne Legal Team die Prüfung, je nach Sachverhalt unter Einbeziehung in Deutschland zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Anwaltsnetzwerk. Für laufende arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ist eine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht angezeigt.
