Fallstudie · Rechtsberatung
Bern: Anwaltskanzlei wird Korruption und Mandantenverrat vorgeworfen
- Branche
- Rechtsberatung
- Ort
- Bern, Kanton Bern
- Bewertung
- 1 Stern
- Ergebnis
- Bewertung entfernt
Die beanstandete Bewertung
«Diese Anwälte arbeiten mit der Gegenseite zusammen, verraten vertrauliche Informationen und kassieren dafür noch hohe Honorare. Absolut korrupt.»
Der Hintergrund
Eine etablierte Berner Anwaltskanzlei wurde durch eine anonyme Google-Bewertung mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Der Verfasser unterstellte den Anwältinnen und Anwälten, vertrauliche Informationen an gegnerische Parteien weiterzugeben.
Die Kanzlei konnte den beschriebenen Vorgang keinem nachvollziehbaren Mandatsverhältnis zuordnen.
Die Auswirkungen auf das Unternehmen
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehört die anwaltliche Verschwiegenheit zu den wichtigsten beruflichen Pflichten. Die öffentliche Behauptung eines bewussten Mandantenverrats konnte daher weitreichende Reputationsschäden verursachen.
Neben möglichen wirtschaftlichen Folgen waren insbesondere das persönliche Ansehen der betroffenen Anwälte sowie das Vertrauen bestehender und zukünftiger Mandanten betroffen.
Was geprüft wurde
- Vorwurf einer Berufspflichtverletzung (Geheimnisverrat) und der Korruption als Tatsachenbehauptung.
- Kein zuordenbares Mandat.
- Anwaltsgeheimnis: Die Kanzlei konnte öffentlich nicht auf Details eingehen.
Das Löschungsverfahren
Die konkreten Vorwürfe des Geheimnisverrats und der Korruption wurden rechtlich beanstandet. Im dargestellten Verfahren konnten die Anschuldigungen nicht ausreichend belegt werden.
Ergebnis: Google entfernte die negative Bewertung.
Was andere Unternehmen daraus lernen können
Wie bei Arztpraxen schränkt das Berufsgeheimnis die öffentliche Antwort ein. Umso wichtiger ist eine saubere interne Prüfung, ob überhaupt ein Mandat bestand.
Anonymisierte Darstellung eines realen Falls. Name des Unternehmens und der verfassenden Person werden nicht genannt. Über die Entfernung hat Google entschieden; das Ergebnis lässt sich nicht auf andere Fälle übertragen.
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