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Fake Reviews

Beweise sichern bei einer Google-Bewertung: Checkliste für Unternehmen

Wer bei einer problematischen Google-Bewertung Beweise sichern will, sollte das sofort tun – bevor die Bewertung geändert, gelöscht oder von weiteren Beiträgen überlagert wird. Eine saubere Dokumentation hilft bei der Meldung an Google, bei einer rechtlichen Prüfung und bei mehreren Bewertungen, um Muster zu zeigen.

Redaktion Bewertungsanwalt · aktualisiert am · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Inhaltsverzeichnis

Warum sollte ich Beweise sofort sichern?

Bewertungen können jederzeit bearbeitet oder gelöscht werden, Profile können umbenannt oder entfernt werden. Was Sie heute nicht sichern, lässt sich später oft nicht mehr belegen. Zudem können im Strafrecht Fristen laufen.

Eine Dokumentation ist auch dann sinnvoll, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie überhaupt etwas unternehmen wollen. Sie kostet wenige Minuten und hält Ihnen alle Wege offen: die kostenlose Meldung bei Google, einen Einspruch nach einer Ablehnung oder eine rechtliche Prüfung.

Ein Hinweis zum Timing: Ehrverletzungsdelikte wie üble Nachrede oder Verleumdung sind in der Schweiz Antragsdelikte. Nach Art. 31 StGB beträgt die Antragsfrist drei Monate ab dem Tag, an dem die antragsberechtigte Person den Täter kennt. Ob ein Strafantrag überhaupt in Frage kommt, ist eine Frage des Einzelfalls – die Frist zeigt aber, dass Abwarten Optionen kosten kann.

Was gehört in eine vollständige Beweissicherung?

Mindestens: Screenshot der Bewertung im Kontext, der direkte Link, Screenshot der Profilseite, Datum und Uhrzeit der Sicherung und ein Protokoll der internen Prüfung. Bei mehreren Bewertungen zusätzlich eine Zeitleiste.

  • Screenshot der Bewertung mit Profilname, Sternen, vollständigem Text, Datum und – falls vorhanden – Ihrer Antwort.
  • Screenshot im Kontext: die Bewertung innerhalb Ihres Unternehmensprofils, damit die Zuordnung erkennbar ist.
  • Direkter Link zur Bewertung (in Google Maps über „Teilen“ bzw. „Link kopieren“ der Rezension) und Link zu Ihrem Profil.
  • Profilseite der bewertenden Person: Name, Anzahl Bewertungen, sichtbare weitere Bewertungen.
  • Datum und Uhrzeit der Sicherung, Gerät bzw. Browser und wer gesichert hat.
  • Bei langen Texten: zusätzlich den vollständigen Text als Kopie in einem Dokument speichern.
  • Änderungen festhalten: wird die Bewertung bearbeitet, erneut sichern und beide Versionen aufbewahren.

Wie mache ich verwertbare Screenshots?

Ein verwertbarer Screenshot zeigt den ganzen relevanten Inhalt ungeschnitten, mit erkennbarer Quelle und Datum. Bearbeiten Sie ihn nicht – keine Markierungen im Original, keine Ausschnitte, die Kontext entfernen.

Einige Unternehmen nutzen zusätzlich öffentliche Archivdienste oder PDF-Ausdrucke des Browsers. Das kann ergänzen, ersetzt aber nicht Ihre eigene, datierte Sicherung.

  1. 1Bewertung am Computer in Google Maps öffnen und „Mehr“ aufklappen, damit der ganze Text sichtbar ist.
  2. 2Ganzseitigen Screenshot anfertigen, auf dem nach Möglichkeit die Adresszeile des Browsers und die Systemuhr sichtbar sind.
  3. 3Datei sofort mit einem sprechenden Namen speichern, z. B. „2026-10-08_Bewertung_Profilname_original.png“.
  4. 4Für Erläuterungen eine Kopie anlegen und nur diese markieren; das Original unverändert lassen.
  5. 5Zusätzlich auf dem Smartphone sichern, wenn die Bewertung dort anders dargestellt wird.

Welche internen Unterlagen sollte ich prüfen und festhalten?

Alle Systeme, die einen Kontakt belegen oder ausschliessen können: CRM, Buchungs- und Reservationssystem, Kasse, Rechnungen, Terminbuch, E-Mails, Telefonliste und Kontaktformulare. Dokumentieren Sie, was Sie wo und für welchen Zeitraum geprüft haben – das Ergebnis allein reicht nicht.

Wie Sie das Ergebnis einordnen, erklärt der Beitrag Google-Bewertung ohne Kundenkontakt. Halten Sie auch fest, wenn Sie einen Kontakt gefunden haben – eine echte Kundenerfahrung ändert die Einordnung grundlegend.

Interne Quellen und was sie belegen können
QuelleWas sie belegen kannTypische Lücke
CRM / KundendatenbankOb eine Person als Kunde erfasst istLaufkundschaft, Begleitpersonen, Bestellungen auf andere Namen
Buchungs- / ReservationssystemBesuch an einem bestimmten TagGruppenreservationen auf einen einzigen Namen
Kasse / RechnungenKauf oder Leistung im ZeitraumBarzahlung ohne Namen
TerminbuchTermin, Ausfall oder AbsageKurzfristige Termine ohne Erfassung
E-Mail / KontaktformularAnfrage, Offerte, ReklamationAnfragen über private Adressen
Telefonliste / NotizenTelefonischer KontaktNicht protokollierte Anrufe

Was muss ich beim Datenschutz beachten?

Sammeln und bearbeiten Sie nur die Kundendaten, die für den Abgleich wirklich nötig sind, und bewahren Sie sie getrennt und zugriffsgeschützt auf. Veröffentlichen Sie keine Daten, auch nicht in einer Antwort auf die Bewertung.

Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) gilt auch für den internen Abgleich: Die Bearbeitung muss verhältnismässig sein und einem erkennbaren Zweck dienen. Für die Beweissicherung genügt in der Regel ein Protokoll („Im Reservationssystem für den 1.–15. September keine Buchung unter diesem oder ähnlichen Namen“) statt eines Exports ganzer Kundenlisten.

Besonders heikel sind Gesundheits- oder Mandatsdaten, etwa in Arztpraxen oder Kanzleien. Hier gelten zusätzlich Berufsgeheimnisse. Mehr dazu im Beitrag Datenschutz bei Google-Bewertungen und in den Branchenratgebern.

Wie dokumentiere ich mehrere Bewertungen?

Bei mehreren Bewertungen ist eine Zeitleiste das wichtigste Beweismittel. Sie zeigt, ob Bewertungen gehäuft, mit ähnlichem Wortlaut oder im Zusammenhang mit einem Ereignis erschienen sind.

Erfassen Sie jede Bewertung in einer Zeile: Datum, Profilname, Sterne, Kernaussage, Link, Sicherungsdatum. Ergänzen Sie auslösende Ereignisse wie einen Social-Media-Beitrag, einen Medienbericht, eine Kündigung oder einen Streit. Muster werden so für Google und für eine rechtliche Prüfung sichtbar. Mehr dazu unter Review Bombing.

Vorlage: Dokumentationsprotokoll

Ein einfaches Protokoll in einer Tabelle genügt. Wichtig ist, dass jede Sicherung nachvollziehbar ist: was, wann, von wem, wo abgelegt.

Dokumentationsprotokoll (Vorlage, Beispielzeile fiktiv)
FeldInhaltBeispiel
BewertungProfilname, Sterne, Datum der Bewertung„A. B.“, 1 Stern, 02.09.2026
LinkDirekter Link zur Bewertungkopierter Teilen-Link
SicherungDatum, Uhrzeit, Person, Gerät08.10.2026, 09:14, Inhaberin, Laptop
DateienDateinamen und Ablageort2026-10-08_Bewertung_AB_original.png, Ordner „Bewertungen“
ProfilAnzahl Bewertungen, Auffälligkeiten2 Bewertungen, beide am 02.09.2026
Interne PrüfungSysteme, Zeitraum, ErgebnisReservation, Kasse, E-Mail 15.08.–02.09.: kein Bezug
MassnahmenMeldung, Status, EinspruchMeldung 08.10.2026, Status offen

Wie geht es nach der Beweissicherung weiter?

Mit gesicherten Beweisen können Sie die Bewertung gezielt bei Google melden und bei einer Ablehnung den Einspruch begründen. Bei Tatsachenbehauptungen, Personendaten oder mehreren Bewertungen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.

Wie Sie einschätzen, ob überhaupt eine Fälschung vorliegt, erklärt Fake Google Bewertung erkennen. Für eine erste Orientierung zu Ihrer Bewertung gibt es den Vorab-Check.

Bewertungsanwalt.ch ist keine Anwaltskanzlei und hat keine Niederlassung in der Schweiz. Fälle bearbeitet das interne Legal Team; je nach Sachverhalt werden in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Anwaltsnetzwerk einbezogen. Google entscheidet selbst über eine Entfernung.

Häufige Fragen

+Reicht ein Screenshot als Beweis?

Ein vollständiger, datierter Screenshot ist eine wichtige Grundlage. Zusammen mit dem Link, der Profilseite und einem Protokoll der internen Prüfung ist die Dokumentation deutlich aussagekräftiger.

+Soll ich die Bewertung vor der Sicherung beantworten?

Sichern Sie zuerst. Eine Antwort ist danach möglich, sollte aber keine Kundendaten und keine Vorwürfe enthalten.

+Was mache ich, wenn die Bewertung schon gelöscht wurde?

Halten Sie fest, was Sie noch haben: Benachrichtigungs-E-Mails, frühere Screenshots oder Notizen. Ohne Sicherung ist der Inhalt später meist schwer belegbar.

+Darf ich Kundendaten für den Abgleich auswerten?

Ja, soweit es für diesen Zweck nötig und verhältnismässig ist. Dokumentieren Sie das Ergebnis statt ganze Datensätze zu kopieren, und veröffentlichen Sie nichts.

+Wie lange sollte ich die Beweise aufbewahren?

Mindestens so lange, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist – auch nach einer Entfernung, denn Google kann Inhalte wiederherstellen. Siehe gelöschte Google-Bewertung wieder da.

Aus der Praxis

Quellen

Konkrete Bewertung prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Google entscheidet über die Entfernung – wir sagen Ihnen vorher ehrlich, ob eine Prüfung sinnvoll ist.

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