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Fallstudie · Kosmetik und Schönheitspflege

Lausanne: Kosmetikstudio wird mit gefährlichen Behandlungen in Verbindung gebracht

Branche
Kosmetik und Schönheitspflege
Ort
Lausanne, Kanton Waadt
Bewertung
1 Stern
Ergebnis
Bewertung entfernt

Die beanstandete Bewertung

«Die Mitarbeiterinnen haben keinerlei Ausbildung. Hier wird mit gefährlichen Produkten gearbeitet und die Kundinnen werden bewusst über die Risiken belogen.»

Der Hintergrund

Ein Kosmetikstudio in Lausanne erhielt eine Bewertung, in der der Inhaberin und ihren Mitarbeiterinnen fehlende Qualifikationen sowie die Verwendung gesundheitsschädlicher Produkte vorgeworfen wurden.

Die Betreiberin verfügte über entsprechende Ausbildungsnachweise und konnte keine Behandlung identifizieren, auf die sich die behaupteten Vorfälle beziehen könnten.

Die Auswirkungen auf das Unternehmen

Bei kosmetischen Behandlungen spielt das Vertrauen in fachliche Qualifikationen und die Sicherheit der verwendeten Produkte eine zentrale Rolle.

Die öffentlich erhobenen Anschuldigungen konnten dazu führen, dass potenzielle Neukundinnen geplante Behandlungen nicht buchen. Gleichzeitig wurde die professionelle Arbeit der Mitarbeiterinnen pauschal infrage gestellt.

Was geprüft wurde

  • «Keinerlei Ausbildung» ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung – und durch Ausbildungsnachweise widerlegbar.
  • «Bewusst belogen» unterstellt vorsätzliche Täuschung.
  • Keine zuordenbare Behandlung.

Das Löschungsverfahren

Die schwerwiegenden Behauptungen zu fehlenden Ausbildungen und gefährlichen Produkten wurden rechtlich beanstandet.

Ergebnis: Die Rezension wurde nach Prüfung von Google entfernt.

Was andere Unternehmen daraus lernen können

Wenn eine Bewertung etwas behauptet, das sich mit Dokumenten widerlegen lässt – etwa Diplome oder Produktzulassungen –, ist die Ausgangslage für eine Beanstandung deutlich besser als bei reinen Geschmacksurteilen.

Anonymisierte Darstellung eines realen Falls. Name des Unternehmens und der verfassenden Person werden nicht genannt. Über die Entfernung hat Google entschieden; das Ergebnis lässt sich nicht auf andere Fälle übertragen.

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