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Branchen

Google-Bewertung für Coiffeur, Kosmetik und Beauty-Studios

Eine Google Bewertung für einen Coiffeur oder ein Beauty-Studio ist besonders persönlich: Es geht um das eigene Aussehen, um Erwartungen und um die Person, die gearbeitet hat. Ob ein Schnitt gelungen ist, ist Geschmackssache. Behauptungen über Verletzungen, Allergien oder unhygienische Geräte sind dagegen Tatsachen – und betreffen oft Gesundheitsdaten.

Redaktion Bewertungsanwalt · aktualisiert am · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Inhaltsverzeichnis

Geschmack und Erwartung: was zulässig ist

Kritik an Schnitt, Farbe, Ergebnis oder Preis ist eine Geschmacksfrage und grundsätzlich zulässig – auch wenn der Betrieb die Arbeit als gelungen ansieht.

Haarschnitte, Farben, Nägel oder Make-up werden subjektiv beurteilt. Aussagen wie «Der Schnitt ist völlig misslungen» oder «Für 180 Franken erwarte ich mehr» sind Werturteile. Sie sind auch dann zulässig, wenn die Kundin während des Termins zufrieden wirkte oder die Arbeit fachlich korrekt war.

In vielen Fällen hilft eine kurze, freundliche Antwort mit dem Angebot einer Nachbesserung mehr als jeder Löschversuch. Leserinnen und Leser achten stark darauf, wie ein Salon mit Kritik umgeht.

Hautreaktionen, Verletzungen und Gesundheitsdaten

Fiktive Beispiele: «Nach der Behandlung hatte ich eine Verbrennung» oder «Die Wimpernextensions haben eine Augenentzündung ausgelöst». Solche Aussagen sind Tatsachenbehauptungen. Sie können zutreffen – etwa bei einer allergischen Reaktion –, ohne dass dem Studio ein Fehler vorzuwerfen ist. Sind sie erfunden, können sie den Betrieb erheblich treffen.

Belegt werden kann der Ablauf etwa mit Anamnesebögen, dokumentierten Allergietests, Produktchargen und Terminnotizen. Diese enthalten Gesundheitsangaben der Kundin, die nach Art. 5 lit. c DSG besonders schützenswert sind. Sie gehören nicht in eine öffentliche Antwort. Grundlagen: Datenschutz bei Google-Bewertungen.

Hygiene-Vorwürfe

«Die Instrumente werden nicht desinfiziert» ist eine konkrete Behauptung über die Arbeitsweise des Betriebs. Ist sie unwahr, kann sie geschäftsschädigend sein und eine Prüfung nach Art. 28 ZGB rechtfertigen. Hilfreich sind Hygienekonzepte, Reinigungsprotokolle und Belege für Sterilisationsgeräte. Der Betrieb sollte in der Antwort sachlich sein Hygienekonzept erwähnen, ohne die Kundin der Lüge zu bezichtigen.

Mitarbeitende und Fotos

In kleinen Salons wird oft die Person namentlich genannt, die gearbeitet hat. Sachliche Kritik ist zulässig. Persönliche Abwertungen, Bemerkungen über Aussehen, Herkunft oder Privatleben der Mitarbeiterin überschreiten hingegen schnell die Grenze zur Belästigung, die Google untersagt, und können ihre Persönlichkeit verletzen.

Fotos sind ein Sonderfall: Zeigt eine Kundin ihr eigenes Ergebnis, ist das ihre Entscheidung. Werden andere Kundinnen oder Mitarbeitende ohne Einwilligung erkennbar abgebildet, können deren Rechte am eigenen Bild und ihre Privatsphäre betroffen sein.

Bewertungen ohne Termin, Konkurrenz und ehemalige Mitarbeitende

Beauty-Betriebe sind oft klein und lokal stark vernetzt. Wenn ein Salon in der Nähe eröffnet oder eine Mitarbeiterin im Streit geht, tauchen manchmal Bewertungen ohne jeden auffindbaren Termin auf. Ein fehlender Eintrag im Buchungstool allein reicht nicht als Beweis – Termine werden auch telefonisch, über Dritte oder spontan vereinbart. Konkrete Hinweise auf einen Interessenkonflikt können aber eine Meldung rechtfertigen. Mehr dazu: Google-Bewertung durch Mitbewerber und Bewertungen ehemaliger Mitarbeitender.

Typische Beauty-Bewertungen im Überblick

Fiktive Beispiele zur Orientierung.

Fiktive Beispiele aus Coiffeur- und Beauty-Betrieben
Typische Bewertung (fiktives Beispiel)EinordnungSinnvoller nächster Schritt
«Balayage sieht aus wie ein Unfall.»Werturteil, zulässigFreundlich antworten, Nachbesserung anbieten
«Das Wachs hat mir die Haut verbrannt.»Tatsachenbehauptung mit GesundheitsbezugAblauf intern dokumentieren; keine Details öffentlich
«Hier wird nichts desinfiziert.»Überprüfbare TatsachenbehauptungHygienekonzept belegen; bei Unwahrheit prüfen lassen
«Die Neue [Name] ist hässlich und dumm.»Persönlicher AngriffMeldung wegen Belästigung
Detaillierte Kritik, kein Termin im System, Profil bewertet Konkurrenzsalon positivMöglicher InteressenkonfliktBelege sammeln, bei Google melden

Wann eine individuelle Prüfung für Coiffeur- und Beauty-Betriebe sinnvoll ist

Eine Prüfung lohnt sich vor allem dann, wenn die Bewertung überprüfbare Tatsachen enthält, die nicht stimmen, wenn kein nachvollziehbarer Kontakt besteht, wenn Personen identifizierbar genannt oder sensible Angaben veröffentlicht werden oder wenn mehrere ähnliche Bewertungen in kurzer Zeit erscheinen. Für sachliche Kritik einer echten Kundin oder eines echten Kunden ist eine ruhige Antwort meist der bessere Weg.

Klare Richtlinienverstösse können Sie kostenlos selbst bei Google melden – die Schritte erklärt der Beitrag Google-Bewertung melden. Für eine fallbezogene Einschätzung bietet Bewertungsanwalt eine kostenlose Ersteinschätzung; die Bearbeitung erfolgt durch das interne Legal Team und je nach Sachverhalt unter Einbezug in Deutschland zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Netzwerk. Die Betreiberin XSR Agency LTD ist selbst keine Kanzlei. Google entscheidet über jede Entfernung; die Kosten einer Bewertungsentfernung fallen nur pro erfolgreich entfernter Bewertung an.

Dieser Ratgeber beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema «Google Bewertung Coiffeur» und gehört zu den Branchenratgebern für Schweizer Unternehmen. Bevor Sie etwas melden oder eine Anfrage stellen, hilft die folgende Kurz-Checkliste:

  • Bewertung sichern: Screenshot mit Datum, Profilname, Sternen und vollständigem Wortlaut.
  • Wortlaut aufteilen: Was ist Meinung, was ist eine überprüfbare Tatsache?
  • Interne Unterlagen prüfen, ohne daraus etwas öffentlich zu machen.
  • In einer Antwort keine Personendaten der bewertenden Person oder Dritter nennen.
  • Bei möglichen Ehrverletzungsdelikten beachten: Ein Strafantrag ist innert drei Monaten seit Kenntnis von Tat und Täter zu stellen (Art. 31 StGB).

Häufige Fragen

+Kann ich eine Bewertung über einen misslungenen Haarschnitt löschen lassen?

In der Regel nicht. Das Ergebnis eines Schnitts ist Geschmackssache, Kritik daran ist eine zulässige Meinung.

+Darf ich in der Antwort erwähnen, dass die Kundin eine Allergie verschwiegen hat?

Davon ist abzuraten. Allergien und Hautreaktionen sind Gesundheitsdaten. Die Antwort sollte allgemein bleiben und ein Gespräch anbieten.

+Was tun, wenn eine Mitarbeiterin persönlich beleidigt wird?

Persönliche Angriffe ohne Sachbezug können bei Google wegen Belästigung gemeldet werden. Zusätzlich kann die Mitarbeiterin eigene Persönlichkeitsrechte haben.

+Ist eine Bewertung ohne Termin im Buchungstool fake?

Nicht automatisch. Termine entstehen auch telefonisch oder spontan. Erst zusätzliche konkrete Hinweise machen eine Meldung aussichtsreicher.

Aus der Praxis

Quellen

Konkrete Bewertung prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Google entscheidet über die Entfernung – wir sagen Ihnen vorher ehrlich, ob eine Prüfung sinnvoll ist.

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